Was leistet die Aufsuchende Hilfe?

  • Die Aufsuchende Hilfe bietet alleinstehenden Menschen Hilfen nach § 67 SGB XII an, d. h. Menschen in besonderen Lebensverhältnissen verbunden mit sozialen Schwierigkeiten erfahren hier persönliche Unterstützung
  • Dies können sein: Schwierigkeiten bei Behördenangelegenheiten, Wohnungs- und Verschuldensproblematiken, Suchtproblematiken, Überforderungen bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten u.v.m.
  • Die Aufsuchende Hilfe berät und begleitet diese Menschen.
  • Die Aufsuchende Hilfe leistet Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, um die Grundversorgung zu sichern.
  • Die Aufsuchende Hilfe unterstützt diese Menschen in ihrem Wohnumfeld.

Ziele

Ziel der Aufsuchenden Hilfe ist es, mit dem Hilfesuchenden seine Probleme anzugehen und seine Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Am Ende der Hilfe soll der Hilfesuchende in der Lage sein, ohne Unterstützung eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erfahren.