Zielgruppe

Am "Sozialen Trainingskurs" nehmen straffällig gewordene junge Menschen im Alter von 14 - 21 Jahren teil, die vom Jugendgericht eine entsprechende Weisung erhalten haben oder im Vorfeld einer Verhandlung von der Jugendgerichtshilfe zugewiesen werden.

Zielsetzung

Der "Soziale Trainingskurse" ist eine intensive Betreuungsform auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes. Er wird bei jungen Menschen angeordnet, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu rechnen haben und bei denen die begangene Straftat deutlich gemacht hat, dass sie intensiver erzieherischer Einwirkung benötigen.

Weitere Ziele

  • Arrest- und Haftvermeidung
  • Vermeidung erneuter strafrechtlicher Auffälligkeiten
  • Vermittlung alternativer Handlungsstrategien
  • Stärkung der Frustrationsschwelle
  • Verbesserte Kommunikationsfähigkeit
  • Erweiterte Handlungskompetenz
  • Mehr Verantwortungsbereitschaft und Verantwortungsfähigkeit

Zielvorstellungen

Das Ziel ist die Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat, sprich den Ursachen ihrer Entstehung. Es soll ein Bewusstseinsprozess bei dem Jugendlichen/Heranwachsenden eingeleitet werden, der es ihm ermöglicht, sich selber, die Umstände der Tat und deren Folgen zu reflektieren. Soziale Kompetenzen wie die Übernahme von Eigenverantwortung, alternative Handlungskompetenzen und Konfliktfähigkeit sollen vermittelt werden.