Testament

Für Menschen in Not dauerhaft da sein - über den Tod hinaus!

Mit einem Testament können Sie dauerhaft helfen. Mit einem Vermächtnis für die Arbeit der Diakonie Bremerhaven ist Hilfe über die eigene Lebensgrenze hinaus möglich. Über die eigene Zeit hinaus Menschen eine Perspektive schenken ist für viele Menschen ein Herzensanliegen. Sie können sich sicher sein, dass wir sorgsam mit den uns anvertrauten Geldern umgehen. Das hohe Ansehen der Diakonie Bremerhaven resultiert aus unseren Wurzeln und aus kontinuierlich guter Arbeit auf höchstem Niveau.

Wie kann ich Menschen in Not in Bremerhaven über die eigene Lebenszeit hinaus helfen?

Formal gibt es zwei Möglichkeiten, die Arbeit der Diakonie Bremerhaven testamentarisch zu bedenken: Mit einem Vermächtnis oder indem Sie das Diakonische Werk Bremerhaven e. V. oder eines seiner Tochterunternehmen als (Mit-)Erbe einsetzen. Beide Verfügungen sind von der Erbschaftssteuer befreit, da das Diakonische Werk Bremerhaven und seine Tochtegesellschaften als gemeinnützige Organisationen anerkannt sind.

Vermächtnisse und Erbschaften

Mit ihrem Vermächtnis legen Sie fest, dass nach Ihrem Tode ein bestimmter Betrag an die Diakonie Bremerhaven fließen soll. Ein Vermächtnis ist dann zu empfehlen, wenn Sie zum Beispiel Hinterbliebene absichern möchten, aber darüber hinaus auch mit einer bestimmten Summe die Diakonie Bremerhaven bedenken möchten. Bitte bedenken Sie: Ihre Erben sind an die Erfüllung Ihres Vermächtnisses juristisch gebunden.

Sie können grundsätzlich jeden als Erben einsetzen. Erbe ist, wer durch die gesetzliche Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung dazu bestimmt wird. So können Sie auch die Diakonie Bremerhaven als (Mit-) Erbe einsetzen. Bitte beachten Sie: Kindern, Ehegatten und auch in bestimmten Fällen den Eltern steht stets ein Pflichtteil zu. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches. Kinder erben zu gleichen Teilen. Zusätzlich erbt immer auch der Ehepartner.

Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt außer dem Ehepartner nur Blutsverwandte und unterscheidet zwischen verschiedenen "Ordnungen".

  • Erben 1. Ordnung: Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften, Kinder und Enkel
  • Erben 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen
  • Erben 3. Ordnung: Großeltern, Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins

Beim Erben kassiert der Staat mit. Die Erbschaftssteuer ist in drei Klassen unterteilt und orientiert sich grundsätzlich an den Erbenordnungen. Erbschaften und Vermächtnisse sind bis zu einer gewissen Größenordnung steuerfrei. Einige der wichtigsten derzeit geltenden Freibeträge sind*:

Erben Freibetrag in Euro
für den/die Ehepartner/-in bzw. den/die eingetragene/n
Lebenspartner/-in
500.000
für ein Kind sowie ein Enkelkind, das anstelle eines  verstorbenen Kindes erbt  je 400.000
Enkelkinder  je 200.000
für die übrigen Personen der Steuerklasse I  je 100.000
für Personen der Steuerklasse
II und III
 je 20.000


*Quelle: Erben und Vererben. Informationen und Erklärungen zum Erbrecht, Hg.: Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zum Herunterladen der Broschüre klicken Sie hier

Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema Erbrecht.

Warum ein Testament machen?

Wer kein Testament macht, dessen Vermögen fällt an die gesetzlichen Erben. Das sind zunächst Ehepartner, Kinder und eventuell Enkel. Sofern es diese nicht gibt, die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Auch Großeltern, Tanten und Onkel oder Cousins und Cousinen können unter Umständen von der gesetzlichen Erbfolge profitieren. Nicht immer ist das auch der Wille des Verstorbenen. Eindeutigkeit schafft nur ein Testament.

Wer keine Verwandten hat, dessen Erbe geht an den Staat, genauer gesagt an das Bundesland, in dem der letzte Wohnsitz war. Da rund 75% aller Erwachsenen in Deutschland kein Testament anlegen, ist der Staat überproportional Nutznießer von Erbschaften. Vor allem für Menschen ohne Angehörige oder nahe Verwandte ist es interessant in Erwägung zu ziehen, ihre Hinterlassenschaft einer wohltätigen Einrichtung, einer Organisation oder einer Stiftung zukommen zu lassen.

Dies gilt auch für Menschen mit einem größeren Vermögen, die ihre Erbschaft sinnvoll aufteilen und nicht nur ihre Verwandten bedenken wollen. Auch sind oft die eigenen Kinder bereits mit Vermögen ausgestattet, so dass sich die Notwendigkeit einer vollständigen Erbschaft oft nicht ergibt.

Die Diakonie Bremerhaven braucht auch längerfristig angelegte Unterstützung, um die wachsenden Aufgaben in der Gesellschaft bewältigen zu können. Ihr Testament ist für uns ein besonderer Vertrauensbeweis und eine Verpflichtung, Ihren Willen in die Tat umzusetzen.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Jessica Schmidt-Schramm
Telefon: 0471 9 55 52 43
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