Was ist Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bemüht sich darum, nach einer Straftat die Aussprache, Entschuldigung, Versöhnung und Wiedergutmachung zwischen Opfer und Täter herbeizuführen.

Es soll versucht werden, die negativen Folgen einer Straftat zu verringern. Dabei haben Opfer und Täter die Möglichkeiten zur Aussprache über die Tat und deren Folgen, sowie zur Aushandlung einer Wiedergutmachung. Dies geschieht im Beisein einer neutralen Vermittlerin. Die Vermittlung selber ist freiwillig und kostenlos für die Betroffenen der Straftat. Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Beteiligten.

Wann ist ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich?

ein TOA ist möglich, wenn

  • eine Person geschädigt ist
  • der Täter die Tat gestanden hat und zu einer Wiedergutmachung bereit ist
  • das Opfer mit einem Täter-Opfer-Ausgleich einverstanden ist.

Wem nutzt der Täter-Opfer-Ausgleich?

Die persönliche Aussprache mit dem Täter kann dem Opfer die Verarbeitung der Tat erleichtern. Das Opfer kann schnell und unbürokratisch Schadensersatz erhalten. Der TOA kann dem Opfer also helfen, psychische und materielle Folgen der Tat zu bearbeiten,möglicherweiser zu lindern oder zu beseitigen.

Der Täter kann zeigen, dass er für die begangene Tat eintreten will, diese bedauert und die Gefühle des Opfers ernst nimmt. Er kann sich aktiv um Schadenswiedergutmachung bemühen.

Die Bearbeitung des Täter-Opfer-Konfliktes durch die unmittelbar Beteiligten kann Versöhnung statt Rache bedeuten. Der TOA kann dazu beitragen, Aggressionspotentiale in der Gesellschaft abzubauen und Gerichte und Staatsanwaltschaften zu entlasten.

Wie läuft ein Täter-Opfer-Ausgleich ab?

In der Regel bittet entweder die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Jugendgerichtshilfe um die Durchführung eines Täter-Opfer- Ausgleiches.

Wir klären zunächst in Einzelgesprächen mit dem Täter und dem Opfer, ob die Voraussetzungen für einen TOA vorliegen und ob die Beteiligten zum TOA bereit sind. Wir sind bei der Suche nach Wegen zur Versöhnung und Wiedergutmachung behilflich. Wenn beide Beteiligten dem zustimmen, versuchen wir einen persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer herzustellen.

Beispiele für einen Ausgleich können sein:

  • ein gemeinsames Gespräch über die Folgen der Straftat für das Opfer
  • Entschuldigung des Täters
  • Wiedergutmachung des Schadens
  • Zahlung eines Schmerzensgeldes


Wir überprüfen die Einhaltung der zwischen Täter und Opfer getroffenen Vereinbarungen. Nach Abschluss des Ausgleichs teilen wir dem Gericht oder Staatsanwaltschaft die vereinbarten Ergebnisse mit.