Zielgruppe

Die Betreuungsweisung ist eine richterliche Weisung für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, sozialpädagogische Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Beschreibung

Die Betreuungsweisung ist im Jugendgerichtsgesetz (§ 10 JGG) verankert. Somit haben Jugendrichter und Jugendrichterinnen die Möglichkeit, von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern eine Auseinandersetzung mit ihrer Straftat und ihren Lebensumständen zu fordern.

Die intensive Einzelfallhilfe findet in der Regel über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten statt. In dieser Zeit werden die Jugendlichen und Heranwachsenden dazu angehalten, sich mit ihren Lebensthemen auseinanderzusetzen (u. a. familiäre Probleme, Schuldenregulierung, Behördengänge, Wohnungssuche, schulischer und beruflicher Werdegang, Vermittlung an Beratungsstellen usw.) und ihre Ziele Schritt für Schritt umzusetzen.

  1. Gerichtsverhandlung, Betreuungsweisung wird verordnet
  2. Erstgespräch, Problemanalyse und Zielsetzung
  3. Regelmäßige Kontakte, Bearbeitung der individuellen Probleme
  4. Zwischenberichte, Information über Verlauf an das Gericht, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe