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Hilfsangebot

Das Wilhelm-Wendebourg-Haus ist ein stationäres Hilfeangebot für wohnungslose Männer und Frauen.

Zielgruppe:

Frauen und Männer, deren besonderen Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die einen intensiven, stationären Hilfebedarf haben (gesetzliche Grundlage §§ 67 – 69 SGB XII sowie im Bedarfsfall auch noch §§ 53 SGB XII).

Die Einrichtung bietet je nach individuellem Bedarf Hilfestellung und Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Sicherstellung von Leistungsansprüchen
  • Regelung aller finanziellen Belange
  • Schuldenproblematik
  • Gesundheitsvorsorge
  • Suchtproblematik
  • Vermittlung in Aus-/ Fort-/ Weiterbildung und Arbeit
  • Sicherstellung und Aufnahme sozialer Kontakte
  • Hilfen zur Tagesstrukturierung
  • lebenspraktische Alltagsbewältigung
  • hauswirtschaftliche Hilfen
  • Freizeitgestaltung
  • Wohnraumvermittlung
  • Unterbringung in andere adäquate Hilfeangebote
  • Sicherstellung notwendiger Nachsorge und ambulanter Hilfen

Zielsetzung des Hilfeangebotes:

Die Unterbringung im Übergangswohnheim hat die Zielsetzung, den individuellen Hilfebedarf des einzelnen Bewohners festzustellen und ihn im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fordern und zu fördern.

Angestrebt wird die Erlangung einer möglichst adäquaten und eigenständigen Lebensführung. Je nach Hilfebedarf des Einzelnen steht am Ende des Hilfeprozesses die Vermittlung in eigenen Wohnraum (bei Bedarf auch mit entsprechender Unterstützung) oder die Vermittlung in andere adäquate Hilfsangebote entsprechend des persönlichen Bedarfes.

Das Wilhelm-Wendebourg-Haus verfügt über 20 Plätze. Die 15 Einzelzimmer im Haupthaus sind zum Teil mit der Möglichkeit zur Selbstversorgung ausgestattet. Die 5 neuen Appartements verfügen über einen Wohnraum mit Einbauküche, ein separates Schlafzimmer, sowie ein Badezimmer. Im Haupthaus stehen für alle Bewohner Gemeinschaftsräume zur Verfügung.

Vor der Aufnahme in die Einrichtung muss ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger – Eingliederungshilfe – gestellt werden und der Einrichtung eine Kostenübernahme vorliegen.

Die Unterbringung erfolgt in:

  • Zimmer
  • Appartments