Betreutes Wohnen für Jugendliche und junge Volljährige

Hilfestellung

  • im Kontakt mit öffentlichen Einrichtungen / bei der Verwirklichung sozialer Rechte
  • ggf. bei der Suche und Anmietung einer geeigneten Wohnung
  • bei der Haushaltsführung
  • beim Umgang mit Geld
  • bei der Arbeitssuche und Ausbildung
  • bei der Lösung persönlicher Probleme
  • bei der Tages– und Freizeitstrukturierung
  • bei der Teilhabe am kulturellen Leben

Ziel unserer Arbeit

Ziel unserer Arbeit ist es, die Lebenslagen des / der Betreuten zu verbessern, individuelle Fähigkeiten zu fördern, zusätzliche Kompetenzen zu vermitteln, um ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Betreuung findet in Einzelwohnungen statt, wobei der / die BewohnerIn als Hauptmieter auftreten soll.

Voraussetzung

Die Aufnahme ins "Betreute Wohnen" erfolgt über das Amt für Jugend und Familie gem. §§ 34, 36, 41 SGB VIII