Wie soll Teilhabe für Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden?

Cuxhavener Fachtagung zum BundesteilhaberechtsCuxhavener Fachtagung informiert zur weiteren Umsetzung des Bundesteilhaberechts

Cuxhaven. 115 Fachleute der kommunalen Kostenträger und Trägervertreter von Organisationen der freien Wohlfahrtspflege diskutierten anlässlich der mittlerweile 15. Cuxhavener Fachtagung im Kulturbistro „KuBi“ über die weitere Umsetzung von Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen.


Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), welches nun bereits fast neun Monate in Kraft ist, schreibt ein einheitliches Verfahren zur Beschreibung von „Unterstützungsbedarfen“ von Menschen mit Behinderungen vor. Diese sogen. Bedarfe umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens, wie Hilfen bei der Mobilität, Selbstversorgung, aber auch im Bereich von Kommunikation sowie im sozialen und staatsbürgerlichen Leben. Hierbei sind ausdrücklich nicht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gemeint, die sich in der Regel hauptsächlich auf die Hilfen z. B. im Bereich der Körperpflege oder der körperlichen Mobilisierung beziehen.


Wie nun diese Unterstützungsbedarfe im Rahmen der Teilhabe beschreiben? Wie fachliche Unterstützung, die immer Hilfe zur Selbsthilfe zum Ziel hat, bemessen? Für diese zukünftige Gesamt- und Hilfeplanung schreibt das BTHG vor, dass dies auf der Basis der „ICF“ – „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ – zu geschehen hat. Die Bundesländer sind nun aufgefordert, ihre Verfahren entsprechend anzupassen.  


Die ICF stand daher im Mittelpunkt der diesjährigen Fachtagung. Der Arbeitskreis Freier Träger im Landkreis Cuxhaven Cuxhavener Fachtagung zum Bundesteilhaberechts(siehe Infobox) hatte Referentinnen und Referenten der wissenschaftlichen Forschung, des PARTÄTISCHEN Gesamtverbandes Berlin und des Instituts für Personenzentrierte Hilfen eingeladen. Ziel war es, die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und so ein Forum für fachlichen Austausch zu schaffen:
Das Eröffnungsreferat hielt Frau Claudia Scheytt, Referentin für Behinderten und Psychiatriepolitik des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes aus Berlin. Sie beschrieb den aktuellen Stand der Umsetzung des sehr umfangreichen Gesetzes und hob dabei insbesondere auf die Anforderungen bezüglich der ICF ab.

Im Anschluss an die rechtliche Einordnung gab Herr Prof. Dr. Gerd Grampp eine kurze Einführung in die Grundsätze der ICF. Prof. Dr. Grampp ist einer der Experten auf dem Gebiet, der den Zuhörern vor allem den „Geist“ der ICF vermittelt hat. Er machte Mut im Sinne des ICF-Konzeptes bei der Bedarfsermittlung und der Leistungserbringung nicht nur die Funktionsfähigkeit/Behinderung zu betrachten, sondern auch die Kontextfaktoren gleichwertig einzubeziehen.


Nach dem gemeinsamen Mittagessen stand die Frage im Vordergrund, wie eine praktische Umsetzung erfolgen kann. Hierfür konnte Frau Andrea Deuschle, Geschäftsführerin des Instituts Personenzentrierte Hilfen aus Fulda gewonnen werden, die den Integrierten Teilhabeplan (ITP) vorstellte. Dieses Instrument findet bereits seit einigen Jahren in verschiedenen Bundesländern als Verfahren für die Beschreibung und Umsetzung von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen von Menschen mit Behinderungen Anwendung.


Am Ende der Tagung stand eine Podiumsdiskussion mit den Referenten und Herrn Helge Treiber, Geschäftsführer der Albert-Schweitzer Wohnen und Leben gGmbH aus Bremerhaven, der die Perspektive eines Anbieters von Unterstützungsleistungen einnahm.


Für die fachliche Moderation sorgte Herr Heiko Reppich, Geschäftsführer der Elbe-Weser Werkstätten gGmbH in Bremerhaven. In der offenen Diskussionsrunde wurden Chancen und Probleme bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages  aufgezeigt.


Trotz vieler offen gebliebener Fragen beurteilten die Teilnehmer der Tagung die Inhalte der Fachvorträge als persönlichen Wissenszuwachs, der dazu dienen wird, das „neue“ Teilhaberecht im Sinne und zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen umzusetzen.  

Infobox:
Arbeitskreises Freier Träger im Landkreis Cuxhaven
Dieser Arbeitskreis dient dem fachlichen Austausch und der Weiterentwicklung von Wohn- und Arbeitsangeboten für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Cuxhaven. Mitglieder dieses Arbeitskreises sind:

- Deutschen Rotes Kreuz, Kreisverband Wesermünde e.V.
- Diakonie Arche Bremerhaven gGmbH
- Elbe-Weser Werkstätten gGmbH, Bremerhaven
- Werkhof & Wohnstätten Lebenshilfe Cuxhaven gGmbH
- Albert Schweitzer Wohnen und Leben gGmbH, Bremerhaven
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bremerhaven e.V.


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